ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Allgemeines und Geltungsbereich
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen sind nur wirksam bei schriftlicher Anerkennung. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder durch unverzügliche Lieferung zustande. Auftragsänderungen sind nur dann möglich, wenn die Fertigung noch nicht begonnen hat. Dennoch gewünschte Änderungen werden gesondert berechnet. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.
1. Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise gelten ab unserem Produktionsbetrieb einschließlich Verpackung. Der Besteller ist zum Abzug von 2% Skonto auf den Nettopreis berechtigt, wenn unsere Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung unserem Konto gutgeschrieben ist. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten. Sie wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne vorherige Mahnung nach 30 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Der Besteller befindet sich nach Ablauf der Frist in Verzug. Die Verzugskosten einschließlich Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz hat der Besteller zu tragen.
2. Lieferzeit
Eine Lieferfrist beginnt erst, wenn alle Fragen zur Durchführung des Vertrages geklärt sind und der Vertrag verbindlich zustande gekommen ist. Für die rechtzeitige Beschaffung von Liefergegenständen stehen wir nur ein, wenn wir die Zulieferungen rechtzeitig erhalten. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser sich in Annahme- oder Schuldnerverzug befindet.
3. Versandbedingungen und Gefahrübergang
Garantien werden von uns nur im Rahmen individualrechtlicher Abreden übernommen. Auf unsere Produkte geben wir eine Gewährleistung von fünf Jahren, die dem jeweiligen Stand der Technik entspricht. Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang des Kaufgegenstandes.
Die Gefahr geht über, wenn der Kaufgegenstand unseren Produktionsstandort verlassen hat oder der Besteller sich im Annahmeverzug zur Abnahme des Kaufgegenstandes befindet. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind bei Eintreffen der Lieferung auf dem Lieferschein zu vermerken. Nicht sichtbare Mängel sind bei Anlieferung innerhalb von fünf Arbeitstagen uns schriftlich anzuzeigen.
Die Gewährleistung umfasst nicht den natürlichen Verschleiß sowie Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte verursacht worden sind. Soweit keine verlängerte Gewährleistung greift, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der Kaufsache wird abweichend von § 439 Abs. 1 BGB vereinbart, dass wir die Wahl haben, entweder nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
4. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, soweit wir bzw. unsere Erfüllungsgehilfen schuldhaft gehandelt haben. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Das gilt insbesondere auch für deliktische Handlungen oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt der Ausschluss für die persönliche Haftung auch für unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor. Bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel müssen diese eingelöst sein.
6. Anzuwendenes Recht
Für unsere Verträge und rechtlichen Auseinandersetzungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Rechtes bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung.
7. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden rechtlichen Auseinandersetzungen ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Wir sind aber berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
Erfüllungsort ist der Produktionsstandort unserer Firma.
8. Ersatzregelung
Sollten Regelungen in diesen Bedingungen enthalten sein, die lückenhaft oder unwirksam sein könnten, gelten unter Fortbestand unserer „Allgenmeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen“ im Übrigen die gesetzlichen Regelungen.
9. Geltung
Die vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ab dem 01. Februar 2020.